Was passiert eigentlich, wenn sich Angehörige nicht einig sind, wie ein Mensch bestattet werden soll?
Grundsätzlich gilt: Der Wille der verstorbenen Person soll bei der Gestaltung der Bestattung berücksichtigt werden. Hat sie zu Lebzeiten konkrete Wünsche geäußert oder schriftlich festgehalten, geben diese eine wichtige Orientierung, etwa zur Bestattungsart oder zur Gestaltung des Abschieds.
Aber was ist, wenn nichts geregelt wurde?
Dann lässt sich die Entscheidung nicht einfach danach treffen, wer am lautesten ist oder die Bestattung bezahlt.
In Hamburg gibt es eine gesetzliche Reihenfolge dafür, wer die Bestattung veranlassen muss. An erster Stelle stehen Ehe– oder Lebenspartner, danach unter anderem Kinder, Eltern, Geschwister und Enkelkinder.
Das bedeutet aber nicht automatisch, dass diese Person allein über jeden einzelnen Wunsch der Bestattung entscheidet. Denn Bestattungspflicht, Entscheidungsrecht über die konkrete Gestaltung und Kostenpflicht sind rechtlich nicht zwangsläufig dasselbe.
Auch bei den Kosten gelten eigene Regeln: Grundsätzlich können die Kosten auf die Erben zukommen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann außerdem eine Übernahme der erforderlichen Bestattungskosten durch das Sozialamt möglich sein.
Genau deshalb kann es schwierig werden, wenn Angehörige unterschiedliche Vorstellungen haben. Ohne festgehaltenen Bestattungswunsch können persönliche, familiäre und rechtliche Fragen zusammenkommen.
Unser Tipp: Halte deine wichtigsten Wünsche rechtzeitig fest und sprich mit deinen Angehörigen darüber. Eine Bestattungsverfügung kann dabei helfen, später Klarheit zu schaffen.
Denn je eindeutiger deine Wünsche bekannt sind, desto weniger müssen andere in einer ohnehin schweren Situation für dich entscheiden.