„Ich möchte einmal …“ – viele Menschen haben eine ziemlich genaue Vorstellung davon, wie ihr Abschied aussehen soll.
„Ich möchte einmal …“ – viele Menschen haben eine ziemlich genaue Vorstellung davon, wie ihr Abschied aussehen soll.
Nur aufgeschrieben haben sie es noch nicht.
Genau dafür gibt es eine Bestattungsverfügung. Darin können persönliche Wünsche für die eigene Bestattung festgehalten werden: von der Bestattungsart über die Gestaltung der Trauerfeier bis hin zu Musik, Blumen oder anderen persönlichen Vorstellungen.
Wichtig: Eine Bestattungsverfügung ist etwas anderes als ein Testament.
Das Testament regelt vor allem den Nachlass und wird möglicherweise erst nach der Bestattung eröffnet.
Wünsche für den Abschied sollten deshalb unabhängig davon so hinterlegt werden, dass die Angehörigen sie rechtzeitig finden.
Ein kleiner Schritt heute kann später viel Klarheit schaffen.